Projektsteuerung

Download: Vorlesungsfolien als PDF
Projektsteuerung als Erfolgskriterium

Im Bericht Nr. 12/85 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement sind unter dem Titel „Bauinvestitionscontrolling zur Vermeidung von Baukostenüberschreitungen und unwirtschaftlichem Bauen“ sieben „Todsünden“ genannt, die eine fristgerechte und qualitativ hochwertige Bauleistung verhindern könnten.

Inhalte

Die sieben 'Todsünden', die eine fristgerechte und qualitativ hochwertige Bauleistung verhindern könnten

1. Mängel in der Programmdefinition

ungenau, unvollständig, Veränderung von Anforderungen bis in die Realisierungsphase hinein, überdimensioniert oder überspezialisiert, ohne Kostenorientierung

2. Mängel in der Kostenermittlung

unzureichende Planunterlagen, mangelhafte Festlegung von Ausführungsqualitäten, falsche Methoden, zu spät, ohne Fortschreibung, ohne Berücksichtigung von Planungsänderungen, ohne Berücksichtigung konjunktureller Schwankungen

3. Zeitdruck, mangelhafte Terminplanung

Planungshektik, verfrühter Baubeginn bzw. zu frühe Baufreigabe, zu geringe Planungskapazität

4. Technische Planungsmängel

Fehldimensionierung in Bezug auf das Grundstück, mangelhafte Baugrunduntersuchung, fehlerhafte Leistungsverzeichnisse, insbesondere zu geringe Massenansätze, überzogene Planungsvorstellungen des Entwerfers, baurechtliche Auflagen im Nachhinein, Umwege der Genehmigung und Bezuschussung

5. Unklare Führungsverantwortung, Koordinationsfehler

unklare Entscheidungskompetenzen und Prüfungspflichten von dem Verwaltungschef sowie Planern untereinander, wechselnde Beteiligte, unklare Zuständigkeiten, unkoordinierte politische Einflussnahme bzw. politische Rücksichtnahme

6. Mangelnde Kontrolle

keine oder unzureichende Kontrollinstanzen, keine oder unzureichende Kontrollinformationen, kein Gegengewicht zu Interessenskoalitionen bzw. Fachbruderschaften

7. Politische Einflüsse

Unterlaufen des verwaltungsinternen Planungs- und Entscheidungsprozesses, Fachbruderschaften zwischen Verwaltung und Politik

Projektsteuerungsleistungen des Architekten

Um diese sieben „Todsünden“ möglichst zu vermeiden, werden oft Projektsteuerungsleistungen bei Architekten eingeholt. Diese übernehmen dann die delegierbaren Bauherrenaufgaben, zu denen folgende Leistungen zählen können:

  • Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
  • Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
  • Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungs- plänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
  • Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
  • Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
  • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
  • laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
  • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.

Die fünf Handlungsbereiche der Projektsteuerung

Diese Leistungen können in den folgenden fünf Handlungsbereichen erbracht werden:

  • Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
  • Qualitäten und Quantitäten (Umsetzung von Qualitätsanforderungen)
  • Kosten
  • Termine
  • Recht

Können die Leistungen Handlungsbereichen zugeordnet werden, kann man sie auch in Anlehnung an die Leitungsphasen in folgende Projektphasen unterteilen:

  • Projektvorbereitung: Projektentwicklung und Grundlagenermittlung
  • Planung: Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Ausführungsvorbereitung: Ausführungsplanung, Vorbereiten und
  • Mitwirken bei der Vergabe
  • Ausführung: Projektüberwachung
  • Projektabschluss: Projektbetreuung, Dokumentation

Projektsteuerungsleistungen sind keiner Honorarordnung unterworfen, weshalb das Honorar frei verhandelbar ist. Architekten die bereits die Projektplanung eines Bauobjekts übernommen haben, sollten nicht die Stabsfunktion der Projektsteuerung übernehmen, da es hier zu Überschneidungen von Leistungen kommt.

Weiterführende Informationen zur Projektsteuerung finden Sie im Skript “Architekturpraxis-Grundlagenwissen”.

Verständnisfragen

  • Welche Leistungen übernimmt ein Projektsteuerer?


Maß der baulichen Nutzung

Download: Vorlesungsfolien als PDF
Flächenermittlung im Bauwesen

Die Flächenermittlungen im Bauplanungsrecht basieren auf der BauNVO und den Landesbauordnungen. Die Flächenermittlungen für Gebäude basieren auf DIN 277, WoFlV und Richtlinien des gif e.V.

Inhalte

Grundlage für die Kostenermittlung: Die Flächenermittlungen

Für den Bauherrn ist einer der wichtigsten Parameter für die Rentabilität eines Bauvorhabens die zur Verfügung stehende Miet/Nutzfläche. Für die Begutachtung der Wirtschaftlichkeit stellt er sich und dem Architekten deshalb zunächst drei Fragen:

  • Wie viel Fläche darf ich baurechtlich auf dem Grundstück bauen?
  • Wie viel Fläche ergibt sich für das Haus und mit welchen Baukosten muss ich planen?
  • Wie viel Fläche kann nach der Fertigstellung verkauft oder vermietet werden?

Es gibt für die Ermittlung von Flächen viele verschiedene Rechtsgrundlagen und Normen, welches in der Praxis oft zu Missverständnissen und dann zu Streit bei den Beteiligten führt. Es ist also wichtig, stets festzulegen und genau zu dokumentieren, nach welchen Grundlagen die Flächen ermittelt werden. Notwendige Flächenermittlungen für das Bauvorhaben sind Bestandteil der Leistungen des Architekten.

Flächen für die baurechtlich zulässige Bebauung:

Für die städtebauliche Reglementierung der Grundstücke sind das sogenannte Maß der baulichen Nutzung festgelegt (BauGB). Die Ermittlung ergibt sich aus der BauNVO (Baunutzungsverordnung) in Verbindung mit den Landesbauordnungen. Dabei werden die sogenannte „überbaubare Grundstücksfläche“ und die Geschoßfläche ermittelt und in den Kennzahlen GRZ und GFZ ins Verhältnis zur maßgeblichen Grundstücksgröße gesetzt.

Verständnisfragen

  1. In welchen Fällen werden die unterschiedlichen Flächenermittlungennormen/regelungen jeweils angewendet?
  2. Welche Flächen sind zur Ermittlung der GRZ und GFZ zu bestimmen?
  3. Was ist ein Vollgeschoss?
  4. Was versteht man unter “untergeordneten Vorbauten”?
  5. Es bestehen mehrere normative Grundlagen für Flächenermittlungen. Welche muss bzw. kann der Architekt für z.B. Bauanträge, Kostenermittlungen, Mietflächenaufstellungen, etc. anwenden?
  6. Was bedeutet “prüffähig”?
  7. Welchen rechtlichen Status haben die Richtlinien des gif e.V.?
  8. Welche Flächenarten gibt es nach der DIN277?
  9. Welchen Einfluss hat der Architekt auf die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes? Geben Sie Einflußmöglichkeiten an, die in Zusammenhang mit Struktur der Gebäudeflächen stehen.