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Überblick Terminplanung

Um einen optimalen Ablauf der verschiedenen Bauphasen und den anvisierten Fertigungstermin gewährleisten zu können, müssen die verschiedenen Phasen miteinander koordiniert werden, so dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Die Terminplanung ist eine Aufgabe, an der Bauherr, Planer, Bauleitung und ausführende Unternehmen gemeinsam beteiligt sind, denn nur wenn alle Beteiligten miteinander kommunizieren, können mögliche Probleme in der Planung rechtzeitig erkannt werden. In der Verantwortung des Architekten liegt die Umsetzung der Terminvorstellung des Bauherrn. Durch eine Prüfung muss der Architekt feststellen, ob der Fertigstellungstermin in Hinblick auf die technische und wirtschaftliche Machbarkeit realisierbar ist.

Inhalte

Überwachen des Zeitplans als Grundleistung des Architekten

Das Aufstellen und Überwachen von Zeitpläne ist in verschiedenen Leistungsphase eine Grundleistung des Architekten. Es empfiehlt sich bereits vor dem eigentlichen Projektbeginn einen Projektstrukturplan aufzustellen, der sämtliche nötige Schritte für den Bauverlauf aufzeigt. Der Projektstrukturplan stellt die „Planung der Planung“ dar. Als Darstellungsweisen haben sich die folgenden Möglichkeiten durchgesetzt:

  • Terminliste
  • Balkendiagramm
  • Netzplan
  • Meilensteinplan
  • Liniendiagramm

Termin-und Ablaufplan

In welcher Art und mit welchen Mitteln man die Terminplanung darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kann der Bauherr sich eine bestimmte Darstellung wünschen. Zum anderen muss sich der Planer bewusst machen, wer mit den Plänen arbeiten soll und welche Darstellungsform für möglichst alle Beteiligten hilfreich und leicht verständlich ist. Bei der Planung von Bauvorhaben haben sich die folgenden Arten von Terminplänen als hilfreich erwiesen.

Rahmenterminplan: Dieser Plan ist eine Orientierungshilfe und ist im Allgemeinen ein Balkenplan mit ca. zwanzig Vorgängen. Terminkritische Vorgänge (z.B. Baugenehmigung) werden als Meilenstein gekennzeichnet.

Generalterminplan: Dieser Terminplan orientiert sich zumeist an den Leistungsphasen der HOAI. Darauf aufbauend erstellt der Planer Grobterminpläne.

Grobterminplan: Für jedes einzelne Bauwerk oder jeden Bauabschnitt wird ein Grobterminplan aufgestellt, so dass alle Beteiligten einen Überblick über diesen Leistungsabschnitt haben. Die mit der Grobterminplanung vorgegebenen Anfangs- und Endtermine der einzelnen Vorgänge sind Grundlage der Planungs- und Bauverträge.

Detailterminpläne: Für die Planung der einzelnen Bauabschnitte, Geschosse oder Nutzungsbereiche sind in jedem Fall genaue Detailterminpläne nötig. Hieraus sind auch alle wichtigen organisatorischen Schritte zu ersehen, z.B. nötige Bauabnahmen sowie einzelne Schritte während der Vergabephase. Die Detailtermine sollten in der Vergabephase mit den Bietern durchgesprochen werden, so dass ersichtlich wird, ob die einzelnen Abschnitte und Terminsetzungen realistisch sind oder Veränderungen nötig sind.

Kontrolle und Steuerung der Terminplanung

Während der Realisierung des Bauprojektes erfolgt eine ständige Kontrolle der Fortschritte und der Einhaltung festgesetzter Termine, so dass ein Ist-Soll-Abgleich möglich ist. Es ist zu empfehlen, die termingerechte Lieferung von wichtigen Teilleistungen vertraglich festzusetzen. Die Steuerung und Kontrolle der Terminplanung obliegt dem Planer (Architekten) und dem Bauherrn.